AT-OeStA/FHKA SUS Patente 318.08 Niederösterreichisches Gubernium gibt der Hof- und niederösterreichischen Kammerprokuratur das Hofdekret vom 10. August 1786 betreffend die Vereidigung der beim Appelationsgericht beschäftigten Examinatoren der Bankalgefällen-Administration bekannt. Die Oberste Ju

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 318.08
Titel:Niederösterreichisches Gubernium gibt der Hof- und niederösterreichischen Kammerprokuratur das Hofdekret vom 10. August 1786 betreffend die Vereidigung der beim Appelationsgericht beschäftigten Examinatoren der Bankalgefällen-Administration bekannt. Die Oberste Justizstelle hat dies mit 28. August 1786 beeinsprucht, weil die beiden für Kontrebandverhöre angestellten Examinatoren nicht als Justizbeamte angesehen werden können
Entstehungszeitraum:07.09.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4187927
 

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