AT-OeStA/FHKA SUS Patente 319.12 Verordnung der Bankalgefällen-Direktion an die ober- und niederösterreichische Bankalgefällenverwaltung betreffend den Bezug von Münzpatenten dort, wo keine Münzämter vorhanden sind, von den Landesstellen, während die Rekurse gegen diesbezügliche Vorschreibungen di

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 319.12
Titel:Verordnung der Bankalgefällen-Direktion an die ober- und niederösterreichische Bankalgefällenverwaltung betreffend den Bezug von Münzpatenten dort, wo keine Münzämter vorhanden sind, von den Landesstellen, während die Rekurse gegen diesbezügliche Vorschreibungen direkt an die Hofkammer in Münz- und Berwergwesen zu richten sind
Entstehungszeitraum:19.10.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4188615
 

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