AT-OeStA/FHKA SUS Patente 319.27 Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofreskripts vom 8. Oktober 1786, dass den Stadtmagistraten bei der Erteilung der veniae aetatis auch das Recht zur Bemessung von Taxen eingeräumt wurde, 1786.10.31 (Einzelstück (Akten

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 319.27
Titel:Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofreskripts vom 8. Oktober 1786, dass den Stadtmagistraten bei der Erteilung der veniae aetatis auch das Recht zur Bemessung von Taxen eingeräumt wurde
Entstehungszeitraum:31.10.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4189867
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl