AT-OeStA/FHKA SUS Patente 320.11 Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 3. Oktober 1786, dass die Kapitalien von geistlichen Stiftungen und Bruderschaften genau so wie alle Pupillargelder ausschließlich in fundis publicis anzulegen sind, 1786.11.07 (Einz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 320.11
Titel:Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 3. Oktober 1786, dass die Kapitalien von geistlichen Stiftungen und Bruderschaften genau so wie alle Pupillargelder ausschließlich in fundis publicis anzulegen sind
Entstehungszeitraum:07.11.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4190352
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl