Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA SUS Patente 321.09 |
Titel: | Zirkulare des oberösterreichischen Guberniums, dass die Gerichtsobrigkeiten militärische Aushebungen dem Kreisamt anzuzeigen haben, und ohne kreisämtliche Bewilligung keine Aushebungen durchgeführt werden dürfen. Bei dieser Gelegenheit wird nachdrücklich in Erinnerung gebracht, dass die Mannschaft weder bei Aushebung noch beim Transport misshandelt und alles vermieden werden sollte, was ihr Anlass zur Flucht geben oder einen Abscheu gegen den Militärstand beibringen könnte |
Entstehungszeitraum: | 05.12.1786 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | fol. 1, ein gedrucktes Exemplar |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Sprache: | Deutsch |
Geographische Angaben: | Innsbruck |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4191322 |
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