AT-OeStA/FHKA SUS Patente 321.35 Oberste Justizstelle, Abschrift einer höchsten Entschließung zur Aufhebung der Wuchergesetze in allen Erblanden, fortan sollen die landesüblichen vier- oder fünfprozentigen Verzinsungen als alleiniger Maßstab gelten, 1786.12.18 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 321.35
Titel:Oberste Justizstelle, Abschrift einer höchsten Entschließung zur Aufhebung der Wuchergesetze in allen Erblanden, fortan sollen die landesüblichen vier- oder fünfprozentigen Verzinsungen als alleiniger Maßstab gelten
Entstehungszeitraum:18.12.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4192084
 

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