AT-OeStA/FHKA SUS Patente 321.49 Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 18. Dezember 1786, dass die Obrigkeit die Einkünfte der ausländischen Geistlichkeit aus ihren hiesigen Realitäten und Kapitalien innerhalb von vier Wochen nach Empfang dem zuständigen K

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 321.49
Titel:Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 18. Dezember 1786, dass die Obrigkeit die Einkünfte der ausländischen Geistlichkeit aus ihren hiesigen Realitäten und Kapitalien innerhalb von vier Wochen nach Empfang dem zuständigen Kreisamt bekanntzugeben hat
Entstehungszeitraum:29.12.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4193078
 

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