AT-OeStA/FHKA SUS Patente 323.07 Anordnung der niederösterreichische Landesregierung an das niederösterreichische Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 23. Jänner 1787, dass die Höhe der verbleibenden Besoldung von landesfürstlichen Beamten, die mit Verbot oder Exekution belegt wurde, nach richter

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 323.07
Titel:Anordnung der niederösterreichische Landesregierung an das niederösterreichische Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 23. Jänner 1787, dass die Höhe der verbleibenden Besoldung von landesfürstlichen Beamten, die mit Verbot oder Exekution belegt wurde, nach richterlichem Ermessen bestimmt wird, aber nicht die Hälfte des ursprünglichen Betrages übersteigen darf
Entstehungszeitraum:02.02.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4197611
 

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