AT-OeStA/FHKA SUS Patente 323.40 Intimation des Appellationsgerichtshofes des Königreichs Galizien und Lodomerien auf der Basis des Hofdekretes vom 8. Februar 1787, dass bei Rechtsangelegenheiten, worin der Präsident oder ein Beisitzer involviert ist, keiner von beiden seine Stimme abgeben dürfe,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 323.40
Titel:Intimation des Appellationsgerichtshofes des Königreichs Galizien und Lodomerien auf der Basis des Hofdekretes vom 8. Februar 1787, dass bei Rechtsangelegenheiten, worin der Präsident oder ein Beisitzer involviert ist, keiner von beiden seine Stimme abgeben dürfe, bei Strafe der Kassierung des Urteils
Entstehungszeitraum:19.02.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Latein
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4198715
 

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