AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.15 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 2. April 1787, dass jeder Priester und Geistliche, wie jeder Staatsdiener und Untertan, seiner Pflicht gemäß solche Staatsverbrecher und ihren Aufenthalt anzuzeigen verpflichtet sind, 1787.04.13

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.15
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 2. April 1787, dass jeder Priester und Geistliche, wie jeder Staatsdiener und Untertan, seiner Pflicht gemäß solche Staatsverbrecher und ihren Aufenthalt anzuzeigen verpflichtet sind
Entstehungszeitraum:13.04.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4208623
 

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