AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.24 Zirkular des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. April 1787, dass eine Frist von zweimal 24 Stunden einzuhalten ist, bevor ein Jude begraben werden darf, außer im Falle einer sehr ansteckenden Krankheit, 1787.04.19 (Einzelstück (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.24
Titel:Zirkular des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. April 1787, dass eine Frist von zweimal 24 Stunden einzuhalten ist, bevor ein Jude begraben werden darf, außer im Falle einer sehr ansteckenden Krankheit
Entstehungszeitraum:19.04.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Brünn

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4208705
 

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