AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.39 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 6. April 1787, dass wegen Krankheit pensionierte Beamte, die, wieder genesen, in ihrer Pension andere landesfürstliche oder städtische Anstellungen annehmen, die Pension so lange gestrichen wird

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.39
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 6. April 1787, dass wegen Krankheit pensionierte Beamte, die, wieder genesen, in ihrer Pension andere landesfürstliche oder städtische Anstellungen annehmen, die Pension so lange gestrichen wird, als sie diese zusätzliche Bedienstung innehaben. Sollten sie wiederum erkranken und aus der neuen Aufgabe keinen Pensionsanspruch erwerben, wird die alte Pension wieder ausbezahlt
Entstehungszeitraum:23.04.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4208984
 

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