AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.45 Verordnung des böhmischen Landesguberniums und des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 8. März und 12. April 1787, dass alle gedrehten Waren aus Holz, Horn oder Bein,ganz gleich, ob als Berchtesgadner Waren (Berchtoldsgadner Waren) od

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 326.45
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums und des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 8. März und 12. April 1787, dass alle gedrehten Waren aus Holz, Horn oder Bein,ganz gleich, ob als Berchtesgadner Waren (Berchtoldsgadner Waren) oder Drechselwaren bezeichnet, als außer Handel gesetzt betrachtet werden müssen, mit einer Liste der Ausnahmen
Entstehungszeitraum:26.04.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag und Brünn

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4208990
 

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