AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.28 Anordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass alle Stiftungsbriefe von privaten Stiften und Bruderschaften innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen im Original oder in Abschrift den Behörden vorzulegen sind, 1787.05.16 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.28
Titel:Anordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass alle Stiftungsbriefe von privaten Stiften und Bruderschaften innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen im Original oder in Abschrift den Behörden vorzulegen sind
Entstehungszeitraum:16.05.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4210120
 

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