AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.43 Kundmachung des oberösterreichischen Gubernialrates und Kreishauptmannes in Vorarlberg, dass alle im Lande vorhandenen Totenkapellen zu melden seien, und falls sie für die Aufbewahrung von Leichen ungeeignet seien oder "abergläubische Andächteleyen" und gottesdiens

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.43
Titel:Kundmachung des oberösterreichischen Gubernialrates und Kreishauptmannes in Vorarlberg, dass alle im Lande vorhandenen Totenkapellen zu melden seien, und falls sie für die Aufbewahrung von Leichen ungeeignet seien oder "abergläubische Andächteleyen" und gottesdienstähnliche Übungen darin abgehalten würden, diese Kapellen sofort zu schließen und zu entweihen seien und, falls möglich, verkauft werden sollen
Entstehungszeitraum:31.05.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, oberer Rand fehlt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Bregenz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212108
 

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