AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.39 Zirkular des mährisch-schlesischen Landesguberniums und Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. Juni 1787, dass die Frist für den Abverkauf der außer Handel gesetzten Waren mit Ende Oktober 1788 festgesetzt ist, für die sogenannte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.39
Titel:Zirkular des mährisch-schlesischen Landesguberniums und Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. Juni 1787, dass die Frist für den Abverkauf der außer Handel gesetzten Waren mit Ende Oktober 1788 festgesetzt ist, für die sogenannten Nürnberger Waren darüber hinaus erleichterte Verkaufsbedingungen gelten
Entstehungszeitraum:05.07.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4213966
 

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