AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.42 Verordnung des niederösterreichischen Landesregierung aufgrund der Hofdekrete vom 10. Mai 1787 und 25. Juni 1787, dass die Ausforschung und Anhaltung politischer Verbrecher derjenigen Obrigkeit zusteht,die für die Sicherheit im Amtsbezirk zuständig ist, gleich welc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.42
Titel:Verordnung des niederösterreichischen Landesregierung aufgrund der Hofdekrete vom 10. Mai 1787 und 25. Juni 1787, dass die Ausforschung und Anhaltung politischer Verbrecher derjenigen Obrigkeit zusteht,die für die Sicherheit im Amtsbezirk zuständig ist, gleich welchen Namens. Für Niederösterreich obliegt dies der Dorf- oder Burgfriedensobrigkeit. Im übrigen muss ein jeder Kriminal- oder politscher Verbrecher dort, wo er gestellt wurde (in loco Apprehensionis), untersucht, abgeurteilt und bestraft werden
Entstehungszeitraum:06.07.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4213968
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl