AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.11 Kundmachung des niederösterreichischen Landesguberniums an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekretes vom 13. Juli 1787, allen Vorgesetzten und Oberbeamten bei der Abfassung von Konduitelisten die strengste unverfälschte Wahrheit z

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.11
Titel:Kundmachung des niederösterreichischen Landesguberniums an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekretes vom 13. Juli 1787, allen Vorgesetzten und Oberbeamten bei der Abfassung von Konduitelisten die strengste unverfälschte Wahrheit zur Pflicht zu machen
Entstehungszeitraum:20.07.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4215051
 

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