AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.14 Kundmachung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 1. März 1787 und 5. Juli 1787 zur Präzisierung der Bestimmungen betreffend den doppelten Steuersatz für ausländische Bezieher von Einkünften aus erbländischen Realitäten. Ausgenommen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.14
Titel:Kundmachung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 1. März 1787 und 5. Juli 1787 zur Präzisierung der Bestimmungen betreffend den doppelten Steuersatz für ausländische Bezieher von Einkünften aus erbländischen Realitäten. Ausgenommen davon sind nur jene, die sich nachgewiesenermaßen mehr als sechs Monate pro Jahr in den Erblanden aufgehalten haben oder als Weingartenbsitzer einen ansehnlichen Teil ihrer Erzeugnisse exportiert haben
Entstehungszeitraum:23.07.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4215467
 

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