AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.38 Zirkularverordnung des böhmischen Landesguberniums und des niederösterreichischen Landesguberniums an das niederösterreichischen Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 31. Juli 1787, dass in allen Straforten und Zuchthäusern kein Arrestant, außer den zu lebenslängli

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 329.38
Titel:Zirkularverordnung des böhmischen Landesguberniums und des niederösterreichischen Landesguberniums an das niederösterreichischen Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 31. Juli 1787, dass in allen Straforten und Zuchthäusern kein Arrestant, außer den zu lebenslänglicher Anschmiedung verurteilten, müssig sein darf, worauf auch bei den Strafmassnahmen Bedacht zu nehmen und alles, was den Häftling von der Arbeit abhalte, zu vermeiden sei
Entstehungszeitraum:10.08.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte und ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Erinnerung aufgrund des Hofdekretes vom 14. Juni 1787 betreffend die Streitigkeiten zwischen dem vorderösterreichischen Fiskus und dem Stift St. Trugert um das Bergregal
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4215802
 

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