AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.08 Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 27. August 1787, dass wirklich angestellte Gehilfen der Schullehrer von der Rekrutenstellung befreit sind, und dass ohne Zeugnisse über einen zumindest zweijährigen Besuch der Normalsc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.08
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 27. August 1787, dass wirklich angestellte Gehilfen der Schullehrer von der Rekrutenstellung befreit sind, und dass ohne Zeugnisse über einen zumindest zweijährigen Besuch der Normalschule keine Landeskinder in eine handwerkliche Lehre aufgenommen werden sollen
Entstehungszeitraum:07.09.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4217246
 

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