AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.11 Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass für den Fall, dass Schüler wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben und für diese Zeit kein Schulgeld zahlen wollen, sie ein Zeugnis eines Arztes oder Wundarztes mit genauer Beschreibung von Art und Dauer der Erkra

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.11
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass für den Fall, dass Schüler wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben und für diese Zeit kein Schulgeld zahlen wollen, sie ein Zeugnis eines Arztes oder Wundarztes mit genauer Beschreibung von Art und Dauer der Erkrankung benötigen
Entstehungszeitraum:10.09.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4217249
 

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