AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.21 Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. August 1787, dass in Ergänzung des allgemeinen Kriminalgesetzes nicht nur politische Verbrechen nicht mit Geldstrafen geahndet werden sollen, sondern allgemein der Bürger- und Baue

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 330.21
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. August 1787, dass in Ergänzung des allgemeinen Kriminalgesetzes nicht nur politische Verbrechen nicht mit Geldstrafen geahndet werden sollen, sondern allgemein der Bürger- und Bauernstand Leibstrafen statt Geldstrafen erhalten sollte, nicht betroffen davon sind natürlich Edelleute, Honoratioren, Obrigkeiten und Beamte
Entstehungszeitraum:14.09.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4217599
 

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