AT-OeStA/FHKA SUS Patente 331.08 Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 3. September 1787, dass die Urteilstaxe zu bezahlen ist, sobald ein Richter ein Urteil gefällt hat, auch wenn es noch nicht den Parteien zugestellt wurde, 1787.10.05 (Einzelstück (Akten

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 331.08
Titel:Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 3. September 1787, dass die Urteilstaxe zu bezahlen ist, sobald ein Richter ein Urteil gefällt hat, auch wenn es noch nicht den Parteien zugestellt wurde
Entstehungszeitraum:05.10.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4221112
 

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