AT-OeStA/FHKA SUS Patente 332.41 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 12. November 1787, dass das Einschreiten der Holzkommissare beim Ankauf des Holzes in Prag und die damit verbundene Zahlung von Polletengeld vom freien Willen der Käufer abhängig ist, 1787.11.2

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 332.41
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 12. November 1787, dass das Einschreiten der Holzkommissare beim Ankauf des Holzes in Prag und die damit verbundene Zahlung von Polletengeld vom freien Willen der Käufer abhängig ist
Entstehungszeitraum:23.11.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4227372
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl