AT-OeStA/FHKA SUS Patente 332.39 Kreisschreiben des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 12. November 1787, dass in dem gedruckten, alfabetischen Verzeichnis der Namen, die für die jüdische Nation vom 1. Jänner 1788 an zu führen gestattet sind, die Vornamen hervorgehoben sind,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 332.39
Titel:Kreisschreiben des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 12. November 1787, dass in dem gedruckten, alfabetischen Verzeichnis der Namen, die für die jüdische Nation vom 1. Jänner 1788 an zu führen gestattet sind, die Vornamen hervorgehoben sind, deren Auswahl den Juden freigestellt ist. Alle anderen Namen in dieser Liste sind als verboten anzusehen
Entstehungszeitraum:22.11.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, fünf gedruckte Exemplare mit einerm Verzeichnis der erlaubten Namen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Zwei Exemplare "Alphabetisches Verzeichniß derjenigen Männer und Weibernamen, welche zum Gebrauch der jüdischen Nazion vom ersten Jenner 1788 nur blos nach der deutschen, oder christlichen Aussprache zu führen gestattet sind. Nebst jenen Namen, welche für die Zukunft gänzlich zu unterbleiben haben", Wien bei Joseph Edlen von Kurzbek, 1787, 56 Seiten
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4227382
 

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