AT-OeStA/FHKA SUS Patente 333.04 Zirkulare des mährisch-schlesischen Landesguberniums zur Erklärung des Hofdekretes vom 27. August 1787, dass Knaben erst nach Absolvierung von mindestens zwei Schuljahren für eine Handwerkslehre aufgenommen werden dürfen, 1787.12.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 333.04
Titel:Zirkulare des mährisch-schlesischen Landesguberniums zur Erklärung des Hofdekretes vom 27. August 1787, dass Knaben erst nach Absolvierung von mindestens zwei Schuljahren für eine Handwerkslehre aufgenommen werden dürfen
Entstehungszeitraum:06.12.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4227603
 

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