AT-OeStA/FHKA SUS Patente 333.19 Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellations- und Kriminalgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 24. November 1787, dass die Judeneide zwar auf die hergebrachte Art mit den gleichen Eidesformeln abzuleisten, anstelle der Worte "Adoni", "Nestim", "Gis

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 333.19
Titel:Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellations- und Kriminalgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 24. November 1787, dass die Judeneide zwar auf die hergebrachte Art mit den gleichen Eidesformeln abzuleisten, anstelle der Worte "Adoni", "Nestim", "Gischon" und "Torach" aber "Adonoi", "Nesum", "Gibon" und "Toro" zu verwenden sind
Entstehungszeitraum:14.12.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4232330
 

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