AT-OeStA/FHKA SUS Patente 334.21 Verordnung des böhmischen und des niederösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 3. Jänner 1788, dass keinem päpstlichen oder von den Pfalzgrafen kreierten Notar die Ausübung ihres Amtes ohne landesfürstliches Diplom erlaubt werden soll, 1788.0

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 334.21
Titel:Verordnung des böhmischen und des niederösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 3. Jänner 1788, dass keinem päpstlichen oder von den Pfalzgrafen kreierten Notar die Ausübung ihres Amtes ohne landesfürstliches Diplom erlaubt werden soll
Entstehungszeitraum:24.01.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches und sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4241433
 

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