AT-OeStA/FHKA SUS Patente 336.28 Verordnung des niederösterreichischen Landesguberniums an das Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 17. November 1787, dass die auf dem Land angesiedelten Kranken- und Siechenhäuser, soweit sie den Grundherrschaften oder Gemeinden unterstehen und über Fonds finanzi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 336.28
Titel:Verordnung des niederösterreichischen Landesguberniums an das Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 17. November 1787, dass die auf dem Land angesiedelten Kranken- und Siechenhäuser, soweit sie den Grundherrschaften oder Gemeinden unterstehen und über Fonds finanziert werden, die Verwendung der daraus stammenden Mittel der Kontrolle der Stiftungshofbuchhaltung unterstellen
Entstehungszeitraum:22.02.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4244273
 

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