AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.09 Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums, dass die Hauptzollämter die außer Handel gesetzten Waren, welche Händler für mit Einfuhrpässen versehenen Parteien bestellen, nicht mehr den Händlern, sondern nur den Parteien ausgehändigt werden dürfen. Daher sind a

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.09
Titel:Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums, dass die Hauptzollämter die außer Handel gesetzten Waren, welche Händler für mit Einfuhrpässen versehenen Parteien bestellen, nicht mehr den Händlern, sondern nur den Parteien ausgehändigt werden dürfen. Daher sind alle in Handlungsgewölben vorgefundene außer Handel gesetzte Waren als Kontrebandegut zu behandeln
Entstehungszeitraum:10.03.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, 13 gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4245691
 

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