AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.14 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. Februar 1788, dass die landesfürstlichen Justizbehörden den Taxämtern die Vermögen, auf deren Grundlage die Sterb- oder Raittaxen berechnet werden, jederzeit zuverlässig bekannt geben, 1788.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.14
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. Februar 1788, dass die landesfürstlichen Justizbehörden den Taxämtern die Vermögen, auf deren Grundlage die Sterb- oder Raittaxen berechnet werden, jederzeit zuverlässig bekannt geben
Entstehungszeitraum:13.03.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4245696
 

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