AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.17 Zwei Verordnungen der Landesregierung im Erzherzogtum Österreich unter der Enns aufgrund der Hofdekrete vom 2. und 7. März 1788 betreffend die Annahme von dreieinhalbprozentigen Staatspapieren als Bezahlung von geistlichen, Kirchen- sowie Studien- und Stiftungsfond

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 337.17
Titel:Zwei Verordnungen der Landesregierung im Erzherzogtum Österreich unter der Enns aufgrund der Hofdekrete vom 2. und 7. März 1788 betreffend die Annahme von dreieinhalbprozentigen Staatspapieren als Bezahlung von geistlichen, Kirchen- sowie Studien- und Stiftungsfondsrealitäten
Entstehungszeitraum:13.03.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei handschriftliche Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4245699
 

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