AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.03 Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. und vom 16. März 1788, dass den Händlern nicht gestattet ist, die für den Eigenbedarf mit Einfuhrpässen versehenen Waren in den Handlungsgewölben aufzubewahren, widrigenfalls diese als

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.03
Titel:Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. und vom 16. März 1788, dass den Händlern nicht gestattet ist, die für den Eigenbedarf mit Einfuhrpässen versehenen Waren in den Handlungsgewölben aufzubewahren, widrigenfalls diese als Kontrebandegut behandelt werden
Entstehungszeitraum:04.04.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, elf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4280840
 

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