AT-OeStA/FHKA SUS Patente 338.09 Verordnung des inner- und oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund einer Resolution der Obersten Justizstelle vom 17. März 1788, dass von den schlesischen Interesse-Rekognitionen, die in der Verlassenschaft der verstorbenen Kriegs- und Hofagentenwitwe Ur

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 338.09
Titel:Verordnung des inner- und oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund einer Resolution der Obersten Justizstelle vom 17. März 1788, dass von den schlesischen Interesse-Rekognitionen, die in der Verlassenschaft der verstorbenen Kriegs- und Hofagentenwitwe Ursula von Hermann vorgefunden wurden, die Sterbetaxe zur Hälfte abgenommen und dieser Satz auch für alle künftigen derlei Fälle gelten soll
Entstehungszeitraum:28.03.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4280896
 

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