AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.11 Verordnung des galizischen Landesguberniums aufgrund einer Kundmachung der polnischen Kronschatzkommission vom 23. Februar 1788, dass Waren, die für fremde Händler nach Polen importiert werden, gleich bei den polnischen Grenzzollämtern verzollt werden müssen, 1788.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.11
Titel:Verordnung des galizischen Landesguberniums aufgrund einer Kundmachung der polnischen Kronschatzkommission vom 23. Februar 1788, dass Waren, die für fremde Händler nach Polen importiert werden, gleich bei den polnischen Grenzzollämtern verzollt werden müssen
Entstehungszeitraum:09.04.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, achtgedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4281309
 

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