AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.16 Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums, dass jede Herrschaft und Ortsobrigkeit die vom Militär erhaltenen Quittungen für Viktualienlieferungen innerhalb von 14 Tagen an das nächste Militärverpflegmagazin abgeben sollen, 1788.04.11 (Einzelstück (Aktens

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.16
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums, dass jede Herrschaft und Ortsobrigkeit die vom Militär erhaltenen Quittungen für Viktualienlieferungen innerhalb von 14 Tagen an das nächste Militärverpflegmagazin abgeben sollen
Entstehungszeitraum:11.04.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4281314
 

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