AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.20 Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. März 1788, dass die durch Verordnung vom 7. Oktoberr 1784 in die Bukowina einzuführen erlaubten Feilschaften ungeachtet des neuen Zollpatents weiter eingeführt werden dürfen, dagegen da

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.20
Titel:Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 21. März 1788, dass die durch Verordnung vom 7. Oktoberr 1784 in die Bukowina einzuführen erlaubten Feilschaften ungeachtet des neuen Zollpatents weiter eingeführt werden dürfen, dagegen das mit 20. Juni 1785 erlassene Verbot des Imports moldauischer Weise bestehen bleibt
Entstehungszeitraum:15.04.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4281318
 

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