AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.31 Patent Joseph II. mit einer Einschränkung des Paragraf 2 der Verordnung vom 3. April 1787 betreffend die Möglichkeit für Besitzern von Fideikommissen, bis zu einem Drittel ihres Kapitales aufzukündigen und zu ihrem Nutzen zu verwenden, 1788.04.24 (Einzelstück (Akte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 339.31
Titel:Patent Joseph II. mit einer Einschränkung des Paragraf 2 der Verordnung vom 3. April 1787 betreffend die Möglichkeit für Besitzern von Fideikommissen, bis zu einem Drittel ihres Kapitales aufzukündigen und zu ihrem Nutzen zu verwenden
Entstehungszeitraum:24.04.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, 21 gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283455
 

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