AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.09 Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass die Wirtschafts- und Forstämter zur Abstellung des Missbrauchs, unmittelbar bei Glashütten die Kahlschläge anzulegen, und zur genauen Aufsicht im Rahmen der Waldordnung vom 5. April 1754 verpflichtet sind, 1788.06.12

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.09
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass die Wirtschafts- und Forstämter zur Abstellung des Missbrauchs, unmittelbar bei Glashütten die Kahlschläge anzulegen, und zur genauen Aufsicht im Rahmen der Waldordnung vom 5. April 1754 verpflichtet sind
Entstehungszeitraum:12.06.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, elf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4287763
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl