AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.11 Verordnung des böhmischen Appellationsgerichtes, dass alle Vidimierungen nur von Registratoren und Expeditoren auszufertigen sind, wobei die entsprechenden Taxen zu verrechnen sind, 1788.06.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.11
Titel:Verordnung des böhmischen Appellationsgerichtes, dass alle Vidimierungen nur von Registratoren und Expeditoren auszufertigen sind, wobei die entsprechenden Taxen zu verrechnen sind
Entstehungszeitraum:12.06.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4287765
 

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