AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.15 Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums, dass sich jene Personen, die vor der Stellung bei der Miliz in fremde Länder geflüchtet sind, innerhalb eines Jahres bei ihren Obrigkeiten einzufinden haben, ansonsten sie dem vorgesehenen Strafrahmen unterliege

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 341.15
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums, dass sich jene Personen, die vor der Stellung bei der Miliz in fremde Länder geflüchtet sind, innerhalb eines Jahres bei ihren Obrigkeiten einzufinden haben, ansonsten sie dem vorgesehenen Strafrahmen unterliegen
Entstehungszeitraum:13.06.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare, stark brandbeschädigt, unvollständig

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288026
 

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