AT-OeStA/FHKA SUS Patente 342.40 Hofdekret an sämtliche Appellationsgerichte aufgrund der Anfrage des nieder- und vorderösterreichischen Appellationsgerichts vom 21. Juli 1788, dass bei der Frist von achtzehn Tagen, die für die Erbringung eines Beweises gesetzt wird, der Tag des Urteils mit einger

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 342.40
Titel:Hofdekret an sämtliche Appellationsgerichte aufgrund der Anfrage des nieder- und vorderösterreichischen Appellationsgerichts vom 21. Juli 1788, dass bei der Frist von achtzehn Tagen, die für die Erbringung eines Beweises gesetzt wird, der Tag des Urteils mit eingerechnet wird (Abschrift)
Entstehungszeitraum:31.07.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291263
 

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