AT-OeStA/FHKA SUS Patente 344.04 Schreiben des niederösterreichischen Guberniums an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 25. August 1788, womit den Kammerprokuratoren wie den Gerichtsbehörden neuerlich erinnert wird, dass der Staat niemand entschädige, de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 344.04
Titel:Schreiben des niederösterreichischen Guberniums an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 25. August 1788, womit den Kammerprokuratoren wie den Gerichtsbehörden neuerlich erinnert wird, dass der Staat niemand entschädige, der wegen einer General-Anordnung eine Verkürzung erlitten hat
Entstehungszeitraum:02.09.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292057
 

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