AT-OeStA/FHKA SUS Patente 344.25 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 11. September 1788, dass das Glockenläuten bei Entstehung eines Gewitters, selbst als Aufruf zum Gebet, nicht gestattet ist, 1788.09.25 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 344.25
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 11. September 1788, dass das Glockenläuten bei Entstehung eines Gewitters, selbst als Aufruf zum Gebet, nicht gestattet ist
Entstehungszeitraum:25.09.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292166
 

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