AT-OeStA/FHKA SUS Patente 345.08 Verordnung des inner- und oberösterreichischen sowie des des nieder- und vorderösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund der Resolution der Obersten Justizstelle vom 2. Oktober 1788, dass kein gerichtliches Verbot oder eine Exekution auf den erzeugten Salniter

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 345.08
Titel:Verordnung des inner- und oberösterreichischen sowie des des nieder- und vorderösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund der Resolution der Obersten Justizstelle vom 2. Oktober 1788, dass kein gerichtliches Verbot oder eine Exekution auf den erzeugten Salniter selbst, wohl aber auf den Salnitersieder ausgesprochen werden kann
Entstehungszeitraum:06.10.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, 21 gedruckte Exemplare in drei inhaltlich identischen Druckvarianten

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293243
 

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