AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.07 Nachtragskurrende des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 1. Oktober 1788, dass der Militärzimmerzins von 42 Gulden auch bei zeitweiser Abwesenheiheit der Mannschaft zu bezahlen ist, solange die Quartierstation nicht gänzlich geleert ist. Dies

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.07
Titel:Nachtragskurrende des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 1. Oktober 1788, dass der Militärzimmerzins von 42 Gulden auch bei zeitweiser Abwesenheiheit der Mannschaft zu bezahlen ist, solange die Quartierstation nicht gänzlich geleert ist. Dies gilt aber erst mit dem Beginn des Militärjahres 1789
Entstehungszeitraum:08.11.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293671
 

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