AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.13 Verordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 28. Oktober 1788, dass die Untertanen des Landes Neuenburg oder Neuchatel und Valangin den erbländischen Untertanen in allen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.13
Titel:Verordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 28. Oktober 1788, dass die Untertanen des Landes Neuenburg oder Neuchatel und Valangin den erbländischen Untertanen in allen Konkurs- und Exekutionsfällen gleichgestellt sind. Auf die Reziproziät ist gehörige Wachsamkeit zu legen
Entstehungszeitraum:13.11.1788 - 19.11.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Freiburg, Lemberg und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293677
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl