AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.25 Verordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 13. November 1788, dass alle Fälle, in denen über die Ungültigkeit einer Ordensprofession zu entscheiden ist, nicht mehr nach Rom weit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 346.25
Titel:Verordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 13. November 1788, dass alle Fälle, in denen über die Ungültigkeit einer Ordensprofession zu entscheiden ist, nicht mehr nach Rom weiter geleitet, sondern dem Diözesanbischof und darauf dem Metropoliten vorgelegt werden
Entstehungszeitraum:26.11.1788 - 30.11.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Graz, Lemberg und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4294778
 

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