AT-OeStA/FHKA SUS Patente 347.29 Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums zur Bekräftigung des Allerhöchsten Befehls, alle auswärtigen Untertanen, die ohne Pass oder Kundschaft angetroffen werden, als Vaganten anzusehen und bei Tauglichkeit dem Militär zu übergeben, 1788.12.19 (Einzels

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 347.29
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Landesguberniums zur Bekräftigung des Allerhöchsten Befehls, alle auswärtigen Untertanen, die ohne Pass oder Kundschaft angetroffen werden, als Vaganten anzusehen und bei Tauglichkeit dem Militär zu übergeben
Entstehungszeitraum:19.12.1788
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303664
 

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